INHALT: Energiesparen Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Kein Baufreund kommt an der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorbei. In der EnEV legt der Gesetzgeber verbindliche Grenzwerte für den Energieverbrauch von Gebäuden fest und stellt entsprechende Anforderungen an Bauteile und Anlagentechnik. Baufreunde, die ein Haus neu errichten wollen, können wählen, wie sie die Vorgaben erfüllen: durch gründliche Wärmedämmung, innovative Heiztechnik und/oder durch Einsatz erneuerbarer Energien. Am Ende steht meist eine Kombination aus leistungsstarker Wärmeschutz- und fortschrittlicher Anlagentechnik. Der Jahres-Primärenergiebedarf entscheidet Kenngröße für den Energieverbrauch eines Neubaus ist sein flächenbezogener Jahres-Primärenergiebedarf, der auf Basis eines Referenzhauses ermittelt und in Kilowattstunden pro m2 angegeben wird. Zum Vergleich: Während der Primärenergiebedarf eines Bestandsgebäudes in Deutschland bei 300 kWh pro m2 und Jahr liegt ein Betrag übrigens, der mit wenig Aufwand halbiert werden könnte liegt der geforderte Grenzwert für ein Passivhaus bei gerade noch einem Zehntel! 30 kWh pro m2 und Jahr ist hier die Obergrenze, ein Wert, der sich mit modernen Baustoffen und Techniken leicht erreichen lässt. Die KfWFörderbank unterstützt Ihre Bemühungen um mehr Energieeffizienz, allerdings wiegen die Fördergelder nicht immer den Mehraufwand für Energierückgewinnungsanlagen (z.B. Wärmepumpen oder Hauslüftungen) auf. Wir empfehlen: Kosten vergleichen! Nicht modernisierte Einfamilienhäuser in Deutschland haben einen Primärenergiebedarf von bis zu 300 kWh pro m2 und Jahr! Ein Passivhaus zeigt, was machbar ist: 30 kWh pro m2 und Jahr diese Standard-Obergrenze lässt sich durch cleveren Maßnahmen-Mix noch deutlich unterschreiten 21 21